Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit (FBA)Das Thema einer Fachbereichsarbeit kann aus dem Stoffbereich eines oder zweier Pflichtgegenstände gewählt werden. Bei einer fächerübergreifenden Themenstellung ist die Fachbereichsarbeit einem Unterrichtsgegenstand zuzuordnen.
Betrifft die Fachbereichsarbeit eine lebende Fremdsprache, so muss sie auch in dieser Sprache verfasst werden.
Die Schüler/innen sollen mit dem Verfassen einer Fachbereichsarbeit zeigen, dass sie zu folgendem fähig sind:
- Erfassen von Sachverhalten und Problemen, ihren Ursachen und Zusammenhängen,
- exaktes Beobachten und Wahrnehmen,
- logisches und kritisches Denken,
- klare Begriffsbildung und sinnvolle Fragestellung,
- differenziertes schriftliches Ausdrucksvermögen,
- Aufsuchen angemessener und geeigneter Informationsquellen und ihre sachgerechte Nutzung,
- Anwenden grundlegender Lern- und Arbeitstechniken.
Die Fachbereichsarbeit hat sich auf einzelne Bereiche des Lehrstoffes des betreffenden Unterrichtsgegenstandes zu beziehen, kann aber auch über die im Lehrplan des betreffenden Unterrichtsgegenstandes vorgesehenen Ziele hinaus gehen, sofern dies sinnvoll und zweckmäßig erscheint.
Themenstellung und DurchführungDas Thema der FBA ist einvernehmlich durch die zuständigen Prüfer/innen, den Schüler/innen und die Schulbehörde erster Instanz festzulegen.
Bei der Vorbereitung und der Anfertigung der Arbeit sind die Schüler/innen vom den Prüfer/innen so zu betreuen, dass die Selbständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt wird.
Die Schüler/innen haben ein Begleitprotokoll über die Art der Durchführung der Arbeit zu führen, das jedenfalls die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen sowie die Dokumentation des Arbeitsablaufs zu enthalten hat. Ebenso müssen die Prüfer/innen ein Protokoll über die Betreuung der FBA führen.
Die FBA ist von den Schüler/innen gemeinsam mit dem Begleitprotokolls und zwei CDs in der ersten Woche des zweiten Semesters den Prüfer/innen zur Übergabe an die Prüfungskommission auszuhändigen.
Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. In diesem Fall muss eine neue Art der Schwerpunktsetzung gewählt werden.
Umfang und Inhalt der auf die FBA bezogenen mündlichen PrüfungDie auf die FBA bezogene mündliche Prüfung umfasst eine Kernfrage sowie die Präsentation (ca. 5 Minuten) und die Diskussion der Fachbereichsarbeit (ca. 10 Minuten) einschließlich ihres fachlichen Umfeldes in einem Prüfungsgespräch.