Vorwissenschaftliche Arbeit

Vorprüfung in Form einer Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA)

Die Schüler/innen sollen mit dem Verfassen der vorwissenschaftlichen Arbeit zeigen, dass sie zu folgendem fähig sind:

  • Erfassen von Sachverhalten und Problemen, ihren Ursachen und Zusammenhängen,
  • exaktes Beobachten und Wahrnehmen,
  • logisches und kritisches Denken,
  • klare Begriffsbildung und sinnvolle Fragestellung,
  • differenziertes schriftliches Ausdrucksvermögen,
  • Aufsuchen angemessener und geeigneter Informationsquellen und ihre sachgerechte Nutzung,
  • Anwenden grundlegender Lern- und Arbeitstechniken.

Themenstellung und Durchführung

Das Thema der VWA ist einvernehmlich durch die zuständigen Prüfer/innen, den Schüler/innen und die Schulbehörde erster Instanz festzulegen.

Bei der Vorbereitung und der Anfertigung der Arbeit sind die Schüler/innen vom den Prüfer/innen so zu betreuen, dass die Selbständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt wird.

Die Schüler/innen haben ein Begleitprotokoll über die Art der Durchführung der Arbeit zu führen, das jedenfalls die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen sowie die Dokumentation des Arbeitsablaufs zu enthalten hat. Ebenso müssen die Prüfer/innen ein Protokoll über die Betreuung der VWA führen.

Die fertige VWA ist in der ersten Woche des zweiten Semester auf der Genehmigungsdatenbank hochzuladen und in zweifacher Ausführung gedruckt und gebunden dem Betreuer abzugeben.
Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. In diesem Fall muss eine neue VWA geschrieben werden.

Präsentation und Diskussion der VWA

Die VWA muss vor der Prüfungskommission präsentiert und anschließend diskutiert werden (Dauer ca. 15 Minuten).

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