INDIVIDUELLE LERNBEGLEITUNG – ILB

Seit dem Schuljahr 2023/24 wird die Individuelle Lernbegleitung (kurz: ILB) zur Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern der 6. bis 8. Klassen angeboten, die aufgrund von Lernrückständen und/oder Lernschwächen eine Frühwarnung erhalten haben. Generell kann die ILB als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden, die auf eine Verbesserung der gesamten Lernsituation abzielt. Die ILB ist gegenstandsunabhängig und stellt den Schüler/die Schülerin und seinen/ihren Lernprozess in den Mittelpunkt. Der Zugang unserer kompetenten, geschulten Lernbegleiter/innen ist dabei ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert.

Damit eine ILB zustande kommen kann, ist eine Reihe von Gesprächen erforderlich, um herauszufinden, ob sie für den/die betreffende/n Schüler/in eine sinnvolle und zweckmäßige Fördermaßnahme darstellt. Dies könnte der Fall sein, wenn es z.B. um folgende Themen geht: Lernstrategien, Lernorganisation, Lernziele setzen, Zeitmanagement, Konzentration, Lernmotivation und Leistungsbereitschaft erhöhen, Stärken der Eigenverantwortung für den individuellen Lernprozess, Bewusstmachen der individuellen Stärken und Lernerfolge.

Die Entscheidung über eine Einrichtung von ILB-Stunden, die Dauer der ILB sowie die Zuweisung eines Lernbegleiters/einer Lernbegleiterin obliegt der Schulleitung. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Ein/e betraute/r Lernbegleiter/in ist dabei im Idealfall fachfremd sowie klassenfremd.

Wichtige Hinweise:

  • Die ILB ist zeitlich begrenzt – der Zeitraum wird individuell festgelegt, beträgt jedoch max. 6 Wochen.
  • ILB-Stunden finden außerhalb der Unterrichtszeit statt – regelmäßig einmal pro Woche à 50 Minuten.
  • Schüler/in und Lernbegleiter/in legen die ILB-Termine gemeinsam fest.
  • In der Regel handelt es sich um eine Einzelbetreuung, möglich wäre eine Betreuung von bis zu 3 Schüler/innen mit vergleichbaren Lernschwächen.
  • Schüler/innen sind verpflichtet, die geplanten ILB-Stunden zu besuchen und aktiv daran teilzunehmen. Gestellte Arbeitsaufträge sind bis zur vereinbarten Deadline eigenständig und ernsthaft zu erfüllen.
  • Der ILB-Prozess endet, sobald das festgesetzte Ziel erreicht wurde bzw. spätestens nach Abhaltung der festgelegten Stundenanzahl.
  • Das Nichterscheinen zu ILB-Stunden oder das Nichterfüllen von Arbeitsaufträgen kann zu einer vorzeitigen Beendigung der ILB führen.
  • ILB ist KEINE Nachhilfe, KEIN Förderunterricht, KEINE Bildungsberatung, KEIN (Jugend-)Coaching, KEINE (schul-) psychologische oder medizinische Beratung.

Nähere Informationen zum ILB-Ablaufprozess an unserer Schule erhalten Schüler/innen und deren Erziehungsberechtigte im Rahmen des Frühwarngesprächs bzw. auch gerne von Mag. Margarete Korsinski.